Wir sind Ihre zuverlässige Winterdienst-Firma in Schermbeck

Schnee und Eis-Entfernung von Gehwegen, Hauszuwegen oder Kelleraußentreppen für einen sorgenfreien Winter

Im Winter ist eine verschneite Außenwelt schön anzuschauen und hat viele Reize. Doch Schnee und Eis können sich gefährlich auswirken und in einer unfreiwilligen Rutschpartie enden.

Auf öffentlichen Straßen übernehmen Städte und Kommunen das Schneeräumen und Streuen, doch bei Gehwegen und Hauszuwegen sind die Hauseigentümer oder Mieter gefragt. Nutzen Sie den zuverlässigen Winterdienst von F&T Services aus Schermbeck, um Ihrer Räumpflicht nachzukommen.
Rutscht ein Lieferant, Besucher oder Fußgänger auf einem nicht geräumten Gehweg aus, kann dies für die verantwortliche Person durch Schadensersatzforderungen teuer werden. Denn Städte und Gemeinden schreiben eine gesetzliche Streu- und Räumpflicht zur allgemeinen Verkehrssicherung vor. Zudem sind Bußgelder möglich. Wer dies nicht selbst erledigen kann oder möchte, kann streuen lassen und ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Da die Wege morgens bereits vor 7 Uhr erstmals geräumt sein müssen, ist dies ein nützlicher Service für einen sorgenfreien Winter. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.

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Schnee räumen lassen in Schermbeck und Umgebung

Den Winterdienst von F&T Services können Sie im Raum Schermbeck sowie im gesamten Kreis Recklinghausen beauftragen. Dazu gehören neben der Kreisstadt und Dorsten die Gemeinden Castrop-Rauxel, Datteln, Gladbeck, Haltern, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für weiter entfernte Städte können wir Ihnen ein Partnerunternehmen in Ihrer Nähe empfehlen.

Wer muss Räum- und Streupflichten nachkommen?

In der Regel sind Grundstückseigentümer oder Vermieter zur Schnee- und Eisbeseitigung bis zur Grundstücksgrenze verpflichtet. Dagegen müssen Mieter nur dann Schnee räumen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Aushang im Treppenhaus oder ein Vermerk in der Hausordnung reichen jedoch nicht aus. Sofern der Winterdienst mietvertraglich von den Hausbewohnern übernommen werden muss, trifft dies auf alle Mietparteien zu, ganz gleich, ob diese im Erdgeschoss oder Obergeschoss leben. Die Pflicht gilt ebenfalls für Berufstätige und Pensionäre – wer die Schneeschaufel nicht selbst in die Hand nehmen kann, muss einen netten Nachbarn um Hilfe bitten oder einen Räumservice beauftragen.

Hauseigentümer oder Vermieter können die Arbeiten durch einen Hausmeister oder Räumdienst erledigen lassen. Dabei können die Kosten für einen externen Service über die Nebenkosten abgerechnet werden – sofern dies im Mietvertrag festgehalten ist. Zudem müssen Eigentümer kontrollieren, ob ordnungsgemäß gefegt und gestreut wurde, da sie unter Umständen im Schadensfall haften.

Gehen Sie deshalb lieber gleich auf Nummer Sicher und beauftragen Sie den professionellen Winterdienst von F&T Services für Schermbeck und Umgebung. Bei einem bestehenden Vertrag mit uns übernehmen wir ebenfalls die Haftung. So können Sie ganz entspannt bleiben, wenn die ersten Flocken fallen.

  • Übrigens: Unseren Winterdienst können Sie als Eigentümer, Vermieter oder Mieter als Handwerkerleistungen mit jährlich bis zu 20 Prozent von der Einkommensteuer absetzen.

Unseren Schnee- und Räumdienst bieten wir für alle Privathaushalte an, ganz gleich, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Darüber hinaus übernehmen wir Aufträge von Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Vermietern, Immobilieninvestoren oder Eigentümergemeinschaften. Sie können uns ebenfalls für den Winterdienst auf Ihrem Gewerbegrundstück, vor Ihrer Arztpraxis oder dem Bürogebäude engagieren.

Wenn Sie die Profis von F&T Services mit dem Schneeschippen beauftragen, können Sie sicher sein, dass alle Zuwege rund um Ihr Gebäude mehrmals täglich von Schnee und Eis befreit sowie gestreut werden.

Mit modernem Räumgerät ausgestattet

Wir verfügen nicht nur über eine langjährige Erfahrung im professionellen Winterdienst, sondern sind auch mit modernen Räumgeräten ausgestattet. Dadurch sind wir in der Lage, Schnee und Eis schonend zu entfernen, ohne Pflaster, Asphalt oder andere Beläge zu beschädigen.

Wann immer möglich, setzen wir zudem umweltfreundliches Streugut ein, das weniger belastend für Mensch, Tier oder Pflanzen ist und gleichzeitig Trittsicherheit bietet. Bei einem bestehenden Winterräumvertrag mit uns gehört eine abschließende Reinigung zum Winterende zu unserem Service dazu. Wir befreien die Bürgersteige entlang Ihres Grundstücks sowie die Hauszuwege von Splitt oder Sand und entsorgen die Streumittel fachgerecht.

Signet F&T Services

Sie möchten mehr über den Winterdienst von F&T Services erfahren?

Sie möchten mehr über den Winterräumdienst von F&T Services erfahren oder benötigen ein individuelles Angebot? Dann rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine Nachricht über unser Kontaktformular. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch im nachfolgenden FAQ-Bereich.

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FAQ: Wir antworten auf Ihre Fragen zum Winterdienst

Die Kosten für unseren Winterdienst können wir nicht pauschal angeben. Diese richten sich nach der Größe der zu reinigenden Flächen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Auf unsere fairen Konditionen können Sie dabei immer rechnen.

Je nach Stadt und Kommune können die vorgeschriebenen Zeiten für den Winterdienst abweichen. Überwiegend soll der Räumdienst in NRW mehrmals täglich in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr erfolgen. An Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr.

Das ist abhängig von Ihrem Mietvertrag. Nur wenn die Schneeräum- und Streupflicht Bestandteil des Vertrags ist, müssen Sie selbst für freie Geh- und Hauszuwege sorgen. Ansonsten ist der Hauseigentümer oder Vermieter zuständig.

Unseren Winterdienst können Sie in Dorsten und im Großraum Recklinghausen nutzen. Bei weiter entfernten Städten können wir Sie an ein Partnerunternehmen vermitteln.

Per Gesetz haftet immer der angrenzende Grundstücksbesitzer über dessen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Ist im Mietvertrag der Mieter als verantwortlich eingetragen, haftet jedoch dieser. Eigentümer haben dabei die Kontrollpflicht. Bei Beauftragung eines Dienstleisterns übernimmt die Winterdienst-Firma die Haftung.